Zweckverband zur Wasserversorgung der Böhmfelder Gruppe
Ihr Wasserversorger für Böhmfeld, Hitzhofen, Hofstetten und Lippertshofen


Unsere Aufgaben


I.   Wasserförderung

  1.  Brunnenanlagen im Fassungsbereich (Zone I) sauber halten
  2. Brunnenstuben reinigen
  3. Technische Brunnenanlagen überwachen und prüfen
  4. Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung und Eigenüberwachungsverordnung beproben
  5. Ruhewasserspiegel, Fördermenge, Förderleistung und Förderzeiten kontrollieren
  6. Wöchentlich einmal ph-Wert und Temperatur des Wassers am Brunnen messen
  7. Wasserschutzgebiet in den Zonen I/II/IIIA/IIIB nach Wasserschutzgebietsverordnung überwachen
  8. Notstromversorgung zur Wasserförderung kontrollieren

II.  Wasserspeicherung

  1.  Außenanlagen am Hochbehälter pflegen
  2. Mechanische und elektrische Anlagenteile warten
  3. Einmal jährlich Wasserkammern entleeren und auf Schäden überprüfen
  4. Wasserkammern reinigen und desinfizieren, danach wieder befüllen, Wasserprobe entnehmen und nach Freigabe vom Labor wieder an das Rohrnetz anschließen

III. Wasserverteilung

  1.  Bauwasseranschlüsse herstellen
  2. Druckerhöhungspumpwerk in Böhmfeld und Überhebepumpwerk für Notverbund mit Eitensheim überwachen
  3. Das gesamte Rohrnetz überwachen und reparieren; dazu gehören
  • Zubringerleitungen zu den Ortschaften
  • Schächte für WasserzählerSchächte für Be- und Entlüftung
  • Rohrleitungsnetze in den Ortschaften
  • Über- und Unterflurhydranten für Löschwaserversorgung
  • Hausanschlussleitungen bis zum Hauswasserzähler


IV. Sonstige Aufgaben

  1.  Absprache mit dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Ingenieurbüro über Planungen und Arbeiten an der Wasserversorgung
  2. Bauleistungen von Fremdfirmen überwachen
  3. Hauswasserzähler auswechseln
  4. Einmal jährlich die gesamte Anlage mit dem Staatlichen Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde begehen
  5. Materiallager verwalten
  6. Werkseigene Maschinen und Geräte warten und instandhalten
  7. Die Bevölkerung über das Trinkwasser informieren (z.B. Schulklassen, Installateure und Bauherren)
  8. Aufzeichnungen für den Jahresbericht an das Wasserwirtschaftsamt zusammenstellen