Wasserschutz

Grundwasserschutz ist oberstes Gebot

Der Schutz des Grundwassers geht alle an: Staat, Gemeinden, Zweckverbände, jeden Einzelnen von uns.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist einer der wichtigsten kommunalen Pflichtaufgaben. Für die Dörfer rings um den Reisberg wird sie durch den Wasserzweckverband erfüllt. Er ist eines von mehr als 2.700 überwiegend kommunal betriebenen Wasserversorgungsunternehmen mit etwa 4.300 Anlagen zur Wassergewinnung in ganz Bayern.

Der Wasserzweckverband muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, das Grundwasser zu schützen und mit den vorhandenen Anlagen die kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu garantieren. Er ist dabei vor allem auf die Mithilfe der Landwirte angewiesen.

Spottbilliges Wasser

Bislang kann der Wasserzweckverband das Grundwasser ohne jegliche Aufbereitung an den Verbraucher weitergeben. Die Bereitstellung der benötigten Trinkwassermenge bereitet dabei auf absehbare Zeit keine Probleme. Dennoch ist es ökonomisch und ökologisch sinnvoll, Wasser zu sparen. Das Ziel des Wasserzweckverbandes ist es nicht, möglichst viel Wasser zu verkaufen, sondern die Verbraucher zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem kostbaren Nass zu motivieren.

Der eigentlich erforderlichen Wertschätzung des Wassers steht die Tatsache entgegen, dass Trinkwasser spottbillig ins Haus geliefert wird. Es ist ja paradox, dass ein Kubikmeter reines Trinkwasser für 1,28 € zu haben ist, während für 1.000 Liter Mineralwasser Preise von 500 € und mehr bezahlt werden.

Lieber vorbeugen als reparieren

Ein Hauptanliegen des Zweckverbandes ist die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.

Unser Trinkwasser erfüllt zwar die Auflagen der Trinkwasserverordnung; Probleme ergeben sich aber durch Belastungen des Trinkwassers mit Nitraten und Pflanzenschutzmitteln. Die Bekämpfung der Ursachen ist nicht einfach, da die Einträge in das Grundwasser schwer zu lokalisieren und zu quantifizieren sind. Zur Ursachenbekämpfung gibt es andererseits keine realistische Alternative, da eine Wasseraufbereitung mit dem Ziel, Nitrate oder Pflanzenschutzmittel aus dem Trinkwasser zu entfernen, aus Kostengründen ausscheidet und langfristig ökologisch nicht vertretbar ist. Die Schadensvermeidung muss deshalb grundsätzlich Vorrang vor der Schadensreparatur haben.